Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten

Mit einem Gutachten erhalten Sie von mir ein Dokument, mit dem ich Ihnen den aktuellen Wert (den sogenannten "Verkehrswert" nach §194 BauGB) Ihrer Immobilie aufzeige.

Wann benötige ich ein Verkehrswertgutachten?

Für eine Werteinschätzung Ihrer Immobilie zu Kauf- oder Verkaufszwecken oder vor einer anstehenden Renovierung genügt meist ein Kurzgutachten. Für Gerichtsverfahren oder Behörden empfiehlt sich jedoch ein Verkehrsgutachten eines zertifizierten Sachverständigen.
Also ist immer dann, wenn ein Sachverhalt strittig ist (oder werden könnte!) ein gerichtsverwendbares Gutachten (das Verkehrswertgutachten) erforderlich. Dies kann beispielsweise bei

  • Vermögensaufteilungen,
  • Ehescheidungen,
  • Erbauseinandersetzungen und
  • Schenkungen oder Vermögensübertragungen

der Fall sein. Es gibt auch seitens der Finanzämter und Betreuungsgerichte formelle Vorgaben, die ein Sachverständigengutachten erfordern. Im Rahmen einer Bilanz oder Betriebsaufspaltung ist grundsätzlich ein Verkehrswertgutachten erforderlich.

Wann benötige ich welches Gutachten? Hier finden Sie eine kompakte Übersicht.

Unterschiede zwischen Verkehrswertgutachten und Kurzgutachten

Der ermittelte Wer der Immobilie (der Verkehrswert) ist beim Verkehrswertgutachten und beim Kurzgutachten identisch. Der wesentliche Unterschied liegt im Leistungsumfang.

Beim Kurzgutachten steht eine nachvollziehbare Darstellung der Wertermittlung im Vordergrund. Das Verkehrswertgutachten hingegen umfasst nach §194 BauGB auch ausführliche Erläuterungen und Begründungen, die für andere Fachleute nachvollziehbar und für Laien verständlich erklärt sein müssen. Anlagen und zahlreiches Foto sind nur Bestandteil eines Verkehrswertgutachtens.

Ich bin DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung. Spezialisiert habe ich mich auf die Bewertung von Wohn- und gemischt genutzten Immobilien in den Bundesländern Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen.

Ich erstelle Gutachten und berate Kunden zu

  • Eigentumswohnungen,
  • Ein-/Zweifamilienhäuser oder
  • Mehrfamilienhäuser (wohn- und gemischt genutzt).

Sie erhalten von mir gerichtlich verwertbare Verkehrswertgutachten, nach den gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren. Den Verkehrswert Ihrer Immobilie bestimme ich aufgrund meiner umfangreichen Marktkenntnisse und Erfahrungen. Ich bin in der Lage, Marktmechanismen zu simulieren und den Verkehrswert genau zu bestimmen. Und das zu einem fairen Preis!

Die Leistungen des Verkehrswertgutachtens im Überblick:

  • Ortsbesichtigung durch den Sachverständigen
  • Beurteilung sichtbarer und messbarer Schäden und Mängel, wie sichtbare Risse oder ähnliches (keine Bauschadenbewertung!)
  • Lagebeschreibung des zu bewertenden Objektes und der jeweiligen rechtlichen Gegebenheiten
  • Überprüfung realisierter Wohn- und Nutzfläche durch moderne Messgeräte
  • Prüfung vorhandener Objektangaben (z.B. Grundstücksgröße, Baujahr der Immobilie, evtl. durchgeführte Modernisierungsmaßnahmen)
  • Berücksichtigung vorhandener Belastungen (z.B. Nießbrauch, Leitungsrecht, Wegerecht)
  • Umfangreiche Bilddokumentation
  • Ermittlung des stichtagbezogenen Immobilienwertes (Verkehrswert nach §194 BauGB)

Kurzfristige Ortstermine & schnelle Bearbeitung!

Meine Kunden erhalten kurzfristige Ortstermine innerhalb weniger Tage und ein zeitnah erstelltes Gutachten.

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Leistungsumfang Kurzgutachten / Ver­kehrs­wert­gut­achten

Kurz­gut­achten Verkehrs­wert­gut­achten
Deckblatt
Übersichtsblatt mit Zusammenfassung de Tatsachenfeststellungen und der Wertermittlungsergebnisse
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Angaben (Kurzfassung)
Allgemeine Angaben (Langfassung)
Beschreibung des Ortes und der Umgebung (Makrolage)
Beschreibung der Art des Gebietes (Mikrolage)
Grundstücksbeschreibung
Beschreibung der Erschließungssituation
Beschreibung und Beurteilung der baurechtlichen Situation
Art und Maß der baulichen Nutzung mit Auflistung der Flächen und Volumina, der Geschossflächen und Grundflächenzahl
Gebäudebeschreibung (Bestand und Nutzung)
Baubeschreibung, Zimmerbeschreibung, Ausstattung
Beschreibung der Außenanlagen und des Gesamtzustandes
Erläuterung der Verfahrenswahl
Bodenwertermittlung
Ertragswertermittlung (wenn indiziert)
Sachwertermittlung (wenn indiziert)
Vergleichswertverfahren (wenn indiziert)
Ableitung des Verkehrswertes (Marktwert)
Literaturverzeichnis
Auflistung der Rechtsgrundlagen
Bildergalerie
Anlagen