DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung D2

Ich erstelle Ihnen Gutachten für Ihre Immobilienbewertung – egal ob bei Scheidung, Erbe, Vermögensaufteilungen. Aufgrund meiner Sachkunde und meiner jahrelangen Erfahrung werden meine Gutachten auch von Gerichten anerkannt.

Anfrage senden

Jochen Gerhardt

Ich erstelle Ihnen Gutachten für Ihre Immobilienbewertung – egal ob bei Scheidung, Erbe, Vermögensaufteilungen. Aufgrund meiner Sachkunde und meiner jahrelangen Erfahrung werden meine Gutachten auch von Gerichten anerkannt.

Anfrage senden

Jochen Gerhardt

DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung D2

Immobilienbewertung
mit Substanz

Wenn Sie den stichtagsbezogenen Wert Ihrer Immobilie benötigen, ist eine unabhängige belastbare Bewertung entscheidend. Meine fundierten, überregionalen Marktkenntnisse wurden von der DEKRA-Certification GmbH zertifiziert. Als Mitglied des DGuSV (Deutscher Gutachter- und Sachverständigen Verband e.V.) bin ich bestens vernetzt und zertifiziert.

Ihre Gutachten erstelle ich zeitnah – rechtssicher, nachvollziehbar und marktgerecht.

Meine Leistungen im Überblick

Verkehrswertgutachten

alle relevanten Informationen rund um die Immobilie, Lage, Schäden

entspricht den Vorgaben des § 194 BauGB und eignet sich somit u.a. auch zur Vorlage bei Gericht

Vom Verkauf, Scheidung, Erbangelegenheiten – auch für strittige Fälle geeignet

Geeignet für:

  • rechtliche Auseinandersetzungen
  • Gerichtsverfahren
  • Immobiliengeschäfte
  • Bewertung von Anlagevermögen
  • Finanztransaktionen

Sie erhalten eine objektive, zeitnahe, umfassende und rechtlich anerkannte Wertermittlung, die auch vor Gericht Bestand hat.

  • Ein-/Zweifamilienhäuser
  • Eigentumswohnungen
  • Mehrfamilienhäuser
  • gemischt genutzte Immobilien
  • Gewerbeimmobilien
  • Landwirtschaftliche Grundstücke, Gebäude, etc.
  • Spezialimmobilien
    z.B. Kliniken, Autowerkstätte, Büro/Praxen, Hallen
  • Ortstermin
  • Prüfung vorhandener Unterlagen
    bei Bedarf: Beschaffung fehlender Dokumente
  • Berechnung des Immobilienwertes
  • Fächenberechnung
  • Dokumentation vorhandener Schäden, Sonderausstattungen etc.
  • Bildergalerie
  • Schriftliches Gutachten
    auf ca. 60 bis 80 Seiten

Kurzgutachten

konzentriert sich auf die wesentlichen Merkmale

ideal für alle nicht-strittigen Vorhaben

nur die Immobilie zählt

Geeignet für:

  • alle nicht-strittigen Fälle
  • vorweggenommene Erbfolge
  • einvernehmliche Scheidung
  • private Vermögensermittlung
  • Verkauf

Sie erhalten eine kostengünstige, schnelle Wertermittlung, die aber trotzdem alle objektspezifischen Merkmale umfasst

  • Ein-/Zweifamilienhäuser
  • Eigentumswohnungen
  • Mehrfamilienhäuser
  • gemischt genutzte Immobilien
  • T. Gewerbeimmobilien
  • Ortstermin
  • Prüfung vorhandener Unterlagen
  • Berechnung des Immobilienwertes
  • Dokumentation vorhandener Schäden, Sonderausstattungen etc.
  • Schriftliches Gutachten ca. 20 bis 30 Seiten

Mietwertgutachten

Erfasst den Zustand, die Größe, den

ermittelt die ortsübliche Vergleichsmiete anhand Vergleichsobjekten

vom Verkauf, Scheidung oder zur reinen Einschätzung der Rentabilität

Geeignet für:

  • Mieterhöhungsverlangen
  • Scheidungsverfahren
  • Verkauf – als Argument einer Kapitalanlage

Sie erhalten eine umfassende Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete samt Vergleichsobjekte im Betrachtungszeitraum der letzten 6 Jahre.

  • Ein-/Zweifamilienhäuser
  • Eigentumswohnungen
  • Mehrfamilienhäuser
  • gemischt genutzte Immobilien
  • Gewerbeimmobilien
  • Landwirtschaftliche Grundstücke, Gebäude, etc.
  • Spezialimmobilien
    z.B. Kliniken, Autowerkstätte, Büro/Praxen, Hallen
  • Ortstermin
  • Prüfung vorhandener Unterlagen
  • Wohnflächenberechnung, bei Bedarf
  • Dokumentation vorhandener Ausstattung, Schäden etc.
  • Vergleichsobjekte der letzten 6 Jahre
  • Ausweis der ortsüblichen Vergleichsmiete
  • schriftliches Gutachten ca. 30 bis 40 Seiten

Hier bin ich
für Sie tätig

Verkehrsgutachten & Mietwertgutachten: deutschlandweit

Kurzgutachten: Baden-Württemberg, Hessen & Rheinland-Pfalz

Wann brauche ich eine Immobilienbewertung

Bei einer Scheidung müssen nicht nur die übrigen Schulden und Bargeldbestände, sondern auch die Immobilienwerte ermittelt werden, damit eine faire Aufteilung zwischen den Partnern erfolgen kann. Vielleicht sparen Sie sich eine langwierige gerichtliche Auseinandersetzung. Gerne erstelle ich Ihnen ein Verkehrswertgutachten Ihrer Immobilie nach den gesetzlichen Vorgaben, welches auch bei Gericht eingereicht werden kann. Sie können sich zusammen mit Ihrem Partner auf einen Wert einigen? Umso besser – mit einem Kurzgutachten ermittle ich Ihnen den stichtagsbezogenen Wert und Sie beide sparen Zeit, Geld und Nerven.

Ein lieber Angehöriger ist verstorben oder möchte Ihnen vorab eine Immobilie vererben oder schenken? Je nach Zweck erstelle ich Ihnen gerne Ihr Verkehrswertgutachten bzw. Ihr Kurzgutachten nach den gesetzlichen Vorgaben.

Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen, der Preis hierfür soll aber realistisch und objektiv ermittelt werden? Ein absolutes Verkaufsargument! Sie erhalten eine realistische Bewertung Ihrer Immobilie im Rahmen eines Kurzgutachtens. Hieraus kann der Makler seine notwendigen Informationen entnehmen – und die Wohnfläche ist auch schon geprüft.

Sie besitzen eine Kapitalanlage und eine Mieterhöhung wäre auch mal wieder ganz nett? Ein Mietspiegel (einfach oder qualifiziert) ist aber in ihrer Stadt oder Ihrer Gemeinde nicht vorhanden oder sie sind sich unsicher? Gerne erstelle ich Ihnen ein Mietwertgutachten über die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558 BGB) mit entsprechenden Vergleichsobjekten.

Dieses Gutachten ist auch oft im Rahmen einer Scheidung notwendig, um Mietausgleichszahlungen ermitteln zu können. Gerne erstelle ich Ihnen auch ein solches Mietwertgutachten mit entsprechenden Vergleichsobjekten.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

01

Fachlich fundierte und
individuell erstellte Gutachten

Jedes Gutachten ist praxisnah, nachvollziehbar, verständlich und ausführlich

02

Gerichtsfest und behördenkonform

Meine Gutachten sind rechtssicher und von Gerichten anerkannt. Ich werde auch von Amtsgerichten der Region beauftragt und in Scheidungs- und Zwangsvollstreckungsverfahren als objektiver Sachverständiger hinzugezogen.

03

Langjährige Erfahrung und Marktkenntnis

Über 20 Jahre Berufspraxis in Immobilienvermittlung, Baufinanzierung und Projektentwicklung ermöglichen präzise Wertanalysen und fundierte Beratung.

Sachverständigenbüro Jochen Gerhardt

Als Immobilienbetriebswirt und DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung D2, Sachverständiger für Landwirtschaften sowie Photovoltaikanlagen und freier Sachverständiger für Mieten und Pachten unterstütze ich Sie bei allen Fragen rund um Immobilienbewertung und Mietenbewertung.

Mit meiner mittlerweile 20-jährigen Berufserfahrung in Immobilienwirtschaft, Sanierung und Restrukturierung von Immobilien- und Hausverwaltungsgesellschaften, Vermarktung und Projektentwicklung sowie Sanierung von Wohnungen und Häusern bewerte ich Immobilien nicht nur „vom Blatt“, sondern aus langjähriger Praxis. Das ist nicht nur mein Vorteil, das ist auch Ihr Vorteil!

Sie haben noch offene Fragen?

Sie können folgende Immobilien bewerten lassen: Ein-/Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäuser (mit und ohne Gewerbe), gewerbliche Immobilien. Hier werden selbstverständlich auch Besonderheiten, wie Erbbaurecht, Nießbrauch, Wohnrecht oder Wegerechte berücksichtigt.

In der Regel finde ich innerhalb weniger Tage einen Ortstermin nach Ihren Wünschen, um den Zustand und die Ausstattung der Immobilie aufzunehmen. Sobald mir alle Unterlagen zur Verfügung stehen, kann ich mit der Erstellung des Verkehrswertgutachtens bzw. Kurzgutachtens oder Mietwertgutachtens beginnen. Sollten Sie benötigte Unterlagen nicht vorliegen haben, übernehme ich gerne die Beschaffung bei Behörden und Ämtern für Sie.

Der Unterschied liegt im Umfang und der Akzeptanz. Das Verkehrswertgutachten umfasst offizielle Standards und wird somit u.a. auch bei Gerichten anerkannt. Das Kurzgutachten dient dagegen der reinen Wertermittlung und kann beispielsweise in Erbangelegenheiten verwendet werden, die (noch) nicht strittig sind. In der Berechnung bzw. bei den Bewertungsarten gibt es jedoch keine Unterschiede. Die Kosten für ein Verkehrswertgutachten sind aufgrund des Aufwandes somit deutlich höher. Dieser orientieren sich gestaffelt an den Werten der Immobilie. Für ein Einfamilienhaus entstehen oft Kosten im Bereich von 3.000 € bis 5.000 €, während ein Kurzgutachten hier lediglich ca. 1.100 € kostet. Gerne berate ich Sie, welche Gutachtenform für Ihren Zweck geeignet ist.

Nur Verkehrswertgutachten, welche den Anforderungen nach § 194 BauGB entsprechen, können bei Gericht verwendet werden. Diese benötigen Sie hauptsächlich in Erbangelegenheiten, Scheidungen sowie in Betreuungs- und Nachlasssachen. Kurzgutachten sind hierfür nicht geeignet. Diese dienen lediglich dazu, eine objektive Wertermittlung zu erhalten, um z.B. eine vorweggenommene Erbfolge vorzunehmen oder sich einvernehmlich außergerichtlich zu einigen.

Mietwertgutachten nach § 558 BGB werden in der Regel für Mieterhöhungsverlangen oder zur Ermittlung von Unterhaltsansprüchen benötigt. Auch diese werden von Gerichten akzeptiert.

Die benötigten Unterlagen variieren je nach Immobilienform und Verwendung sowie Gutachtenart. Grundsätzlich werden ein Grundbuchauszug, Pläne/Schnitte/Ansichten und (falls vorhanden) ein Energieausweis benötigt. Sollte die Immobilie vermietet sein Angaben zur Miethöhe. Bei Eigentumswohnungen bzw. Mehrfamilienhäusern die Teilungserklärung, Wohnflächenberechnung (Aufzählung nicht abschließend). Nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf – ich sende Ihnen für Ihren Bewertungsfall eine Liste der Betroffenen Unterlagen und bin Ihnen bei Bedarf bei der Beschaffung behilflich.

Es gibt verschiedene Gründe, weshalb eine Immobilie zu zwei Stichtagen bewertet werden muss (z.B. bei Scheidung oder Erbangelegenheiten). Es ist also grundsätzlich möglich, eine Immobilie zu nahezu jedem Stichtag in der Vergangenheit zu bewerten.

Die Ausstattung einer Immobilie ist grundsätzlich wertrelevant und wertbestimmend. Besondere Ausstattungsmerkmale, wie z.B. ein fest verbauter Pool oder eine Photovoltaikanlage, werden werterhöhend berücksichtigt. Sollte das Gebäude Schäden aufweisen, werden auch diese erfasst und wertmäßig berücksichtigt.

Ja, aufgrund der Besonderheit dieser Objekte können nur Verkehrswertgutachten erstellt werden. Kurzgutachten sind leider nicht möglich, Mietwertgutachten nur eingeschränkt.

Grundsätzlich kann ich Ihre Photovoltaikanlage ebenfalls bewerten und gesondert ausweisen. Eine Bewertung ist auch unabhängig der Immobilienbewertung möglich. Hierfür habe ich mich von der Sprengnetter Akademie zur Bewretung von Photovoltaikanlage auch in der landwirtschaftlichen Freifläche zertifizieren lassen.

Grundsätzlich findet zu Beginn eine Ortsbesichtigung statt, um den Zustand sowie die Ausstattung der Immobilie aufzunehmen. Dies gilt für alle Gutachtenarten. Auch alle in der Vergangenheit stattgefundenen Modernisierungsmaßnahmen werden besprochen und festgehalten. Hier können auch Unterlagen gesichtet bzw. die weitere Beschaffung besprochen werden, sollten Unterlagen fehlen. Sobald im Anschluss alle Angaben, Informationen und Unterlagen vorliegen wird Ihr Gutachten erstellt und versandt. Auf Wunsch stelle ich Ihnen neben gedruckten Ausfertigungen auch eine PDF digital zur Verfügung. Sprechen Sie mich hierauf gerne an.

Sachverständigenbüro Jochen Gerhardt

Als Immobilienbetriebswirt und DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung D2, Sachverständiger für Landwirtschaften sowie Photovoltaikanlagen und freier Sachverständiger für Mieten und Pachten unterstütze ich Sie bei allen Fragen rund um Immobilienbewertung und Mietenbewertung.

Mit meiner mittlerweile 20-jährigen Berufserfahrung in Immobilienwirtschaft, Sanierung und Restrukturierung von Immobilien- und Hausverwaltungsgesellschaften, Vermarktung und Projektentwicklung sowie Sanierung von Wohnungen und Häusern bewerte ich Immobilien nicht nur „vom Blatt“, sondern aus langjähriger Praxis. Das ist nicht nur mein Vorteil, das ist auch Ihr Vorteil!

Wissen, das Sie weiterbringt:

Lesen Sie praxisnahe Artikel zu Immobilienbewertung, Kauf, Verkauf und rechtlichen Themen – verständlich erklärt vom Sachverständigen.

  • Jetzt NEU – Mitglied im DGuSV Deutscher Gutachter und Sachverständigen Verband

    Seit August 2025 habe ich mich der Zertifizierung des DGuSV [...]

  • Neue Broschüre verfügbar!

    Die Unterschiede zwischen Kurz- und Vollgutachten übersichtlich erklärt inhaltlich [...]

Warum eine professionelle Immobilienbewertung wichtig ist

Eine professionelle Bewertung schützt Sie vor:

  • zu geringen Verkaufspreisen bzw. überhöhte Preisnachlässe
  • finanzielle Fehlentscheidungen
  • überzogene Forderungen bzw. zu geringe Angebote in Erb- und Scheidungsfällen

Ein individuell ermittelter, sachverständig begutachteter Immobilienwert entscheidet oft über:

  • Verkaufserlös
  • Steuerlast
  • Vermögensaufteilung
  • Ausgang eines Gerichtsverfahrens