Den Wert einer Immobilie ermitteln

Der Wert einer Immobilie (der "Verkehrswert" gem. § 194 BauGB) ist der Preis, der bei einem Verkauf auf einem objektiven Markt zum Stichtag wahrscheinlich erzielt werden könnte. Dieser Verkehrswert lässt sich anhand verschiedener Faktoren berechnen. Er wird auf Basis der Immobilienwertermittlungsvorordnung (ImmoWertV) mit dem Sachwert-, Ertragswert- oder Vergleichswertverfahren ermittelt.

Ich erkläre Ihnen kurz und verständlich, wann welches Gutachten nötig ist.

Das Verkehrswertgutachten

Die zuverlässigste und objektivste Art, den Preis einer Immobilie zu definieren, ist der Verkehrswert. Bei deren Ermittlung werden alle Faktoren berücksichtigt, die den Wert eines bebauten oder unbebauten Grundstücks beeinflussen. Das daraus resultierende Verkehrswertgutachten bildet nicht nur eine sichere Grundlage für Käufer und Verkäufer, es dient auch als anerkannter Wertnachweis.

Als DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung erfülle ich durch meine fundierte Ausbildung, Berufserfahrung und fortlaufende Weiterbildung hohe Qualitätsanforderungen. Ich ermittele den Verkehrswert nachvollziehbar entsprechend den geltenden Wertermittlungsverordnungen und Richtlinien.

Ein Verkehrswertgutachten wird unter anderem bei Erbauseinandersetzungen oder Scheidungen benötigt. Auch verschiedene steuerliche Zwecke können ein Verkehrswertgutachten erfordern. Ebenso kann es die Verhandlungen beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie beeinflussen.

Wann ein Verkehrswertgutachten benötigt wird

Ein Verkehrswertgutachten wird immer dann benötigt, wenn dieses gerichtsfest verwertbar sein soll, z.B.

  • bei Vermögensaufteilungen
  • Erbauseinandersetzungen
  • Vorweggenommene Erbfolge
  • Schenkungen
  • Erbschaftssteuer
  • Ehescheidungen (sofern keine gütliche Einigung erzielt werden kann)

Auch seitens der Finanzämter gibt es formelle Vorgaben, dass ein Verkehrswertgutachten (als Vollgutachten) vorzulegen ist.

Das Kurzgutachten

Ein Kurzgutachten ermittelt ebenfalls den Verkehrswert einer Immobilie, stellt jedoch die preiswerte Alternative dar. Hier geht es um die reine Wertermittlung, auf ausführliche Beschreibungen von Zustand und Marktumfeld wird verzichtet. Diese reduzierte Darstellung des Verkehrswertes ist für steuerliche Zwecke oder gerichtliche Auseinandersetzungen nicht ausreichend.

Wann ein Kurzgutachten benötigt wird

Dieses wird häufig verwendet bei

  • nicht streitigen Ehescheidungen
  • Vermögensaufteilung bei Erben (gütliche Einigung)
  • Vorsorgeerklärungen
  • Immobilienverkäufe (sachverständige Preisfindung)
  • Immobilienkäufe
  • Wertentwicklung von Immobilien

Das Mietwertgutachten

Ein Mietwertgutachten wird zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558BGB benötigt. Dieses ist eine begründete Schätzung des Mietwerts unter Berücksichtigung mietrelevanter Eigenschaften. Durch das Mietwertgutachten wird die Höhe der marktüblichen, angemessenen Miete für eine Immobilie ermittelt.

Wann ein Mietwertgutachten benötigt wird

Benötigt wird ein Mietwertgutachten z.B. für

  • Begründung von Mieterhöhungen
  • Nutzungsentschädigung im Rahmen einer Ehescheidung
  • Darstellung ortsüblicher Vergleichsmieten in Städten und Gemeinden ohne Mietspiegel
  • Streitigkeiten über Miethöhen
  • Angemessenheitsprüfung von Mieten
  • Mietpreisverhandlungen
  • Verbilligte Vermietung

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