Mieterhöhung

Mieterhöhung mithilfe eines Mietwertgutachtens begründen kann eine lohnende Investition sein. Forderungen von Nutzungsentschädigungen bei Scheidungen lassen sich hiermit ebenfalls fundiert darstellen. Lesen Sie hier mehr!

Um ein Mieterhöhungsverlangen gegenüber einem Mieter durchsetzen zu können, muss diese erklärt und schlüssig begründet werden. Eine solche Begründung kann u.a. mithilfe eines Mietwertgutachtens zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete erfolgen. Dieses kann von einem Sachverständigen erstellt werden, der über die besonderen Kenntnisse verfügt. Die Rechtsprechnung ist mittlerweile dazu übergegangen, auch Mietwertgutachten von nicht öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen anzuerkennen, sofern das Gutachten bzw. dessen Ergebnis nachvollziehbar und begründet ist.


Im Rahmen einer Scheidung stehen so manche Noch-Ehepaare vor der Frage, wie die Nutzung der ehemals gemeinsamen Mietwohnung zu entschädigen ist. Hierfür bietet sich die Erstellung eines Mietwertgutachtens zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete an. Dieser ermittelt fundiert und objektiv die ortsübliche Vergleichsmiete und bietet so die Grundlage für weitere Berechnungen. Nicht selten erreichen Paare mithilfe eines Mietwertgutachten, sich außergerichtlich zu einigen.

In allen genannten Fällen ist das Vertrauen in den Sachverständigen, allem voran dessen Objektivität, von entscheidender Bedeutung. Ich nehme mir daher ausführlich Zeit für den notwendigen Ortstermin - vorzugsweise unter Anwesenheit beider Verfahrensbeteiligter. Im Anschluss hieran besteht ausreichend Zeit für Fragen und Hinweise. Der Ortstermin ist von meiner Seite innerhalb weniger Werktage möglich, die anschließende Ausarbeitung des Gutachtens erfolgt ebenfalls zeitnah. Somit sind die Eindrücke noch frisch.

Sie haben Fragen zum Thema Mietwertgutachten? Zögern Sie nicht, rufen Sie mich an.